Jetzt Partner werden und von attraktiven Provisionen profitieren!
Installateure, Energieberater und andere Fachbetriebe sind wichtige Akteure beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Für all diese Akteure haben wir hier die wichtigsten Informationen zu unserem Partner-Programm für die Direktvermarktung zusammen gestellt.
Hinter dem Begriff Direktvermarktung verbirgt sich der Verkauf von Strom aus regenerativen Quellen (Photovoltaik‚ Wind, Biogas oder Wasser). Seit 2016 müssen neue Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW direkt vermarktet werden, für kleinere Anlagen ist die Direktvermarktung freiwillig.
Dieser Strom wird vom Direktvermarkter - Lumenaza - meist an der Strombörse über das sogenannte Marktprämienmodell vermarktet.
Der Direktvermarkter zahlt den Anlagenbetreiber*innen in der Regel den an der Börse ermittelten sog. Stundenscharfen Day-Ahead-Preis für den von ihnen eingespeisten Strom. Die Übertragungsnetzbetreiber errechnen aus dem gewichteten Mittelwert des eingespeisten Stroms den sogenannten erzeugungsart-spezifischen Marktwert, z.B. den Marktwert Solar.
Zusammen die Energiewende vorantreiben!
Die Erderwärmung zu verlangsamen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Elektrifizierung von Mobilität und Wärme ein wesentlicher Beitrag um den Klimawandel zu stoppen.
Die Direktvermarktung von Strom aus Solar, Wind und Biogaskraftwerken leistet einen wichtigen Beitrag mehr und mehr erneuerbare Energien in das Netz zu integrieren. Die kleine Direktvermarktung für Anlagen kleiner 100 kWp ermöglicht auch diesen Anlagenbetreiber:innen von den hohen Strompreisen zu profitieren.
Als Partner rundest Du Dein Angebot ab und erhältst eine attraktive Provision.
Perfekt zur Intersolar 2023 stellen wir unser neues Partner-Programm für die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energieen unter der Marke Lumenaza.Community vor.
Wir freuen uns, den Akteuren, die aktiv die Energiewende am Endkunden voranbringen, ein attraktives Partner-Programm für die Direktvermarktung anbieten zu können. In naher Zukunft werden wir es um dynamische Stromtarife erweitern. Damit werden wir Flexibilitätspotentiale sowohl auf der Erzeugungs- und Verbrauchsseite heben.
Neben der Optimierung der Kosten und Erlöse für die Anlagenbetreiber*innen ermöglichen wir so eine hohe Anzahl von erneuerbaren Energien in das Netz zu intergieren.
Mehr als 15 Partner konnten wir bundesweit bereits von unserem Modell überzeugen. Profitiere auch Du von unserer DV-Partnerschaft!
Der anzulegende Wert ist der Referenzwert für die monatliche Vergütung in der Direktvermarktung. Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen liegt dieser Wert 0,4 ct/kWh über der Einspeisevergütung und für Biogasanlagen 0,2 ct/kWh über der Einspeisevergütung. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber normalerweise eine höhere Vergütung als die EEG-Einspeisevergütung erhalten. Der anzulegende Wert ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegter anlagenindividueller Wert, der als Basis für die Berechnung der Marktprämie dient.
Der Day-Ahead-Preis ist der Preis für Strom, der auf dem Spotmarkt einen Tag vor der Lieferung festgelegt wird. Dieser Preis wird stündlich ermittelt und basiert auf der Menge an Strom, die in einer bestimmten Stunde eingespeist wird. Der Day-Ahead-Preis kann schwanken, abhängig von Angebot und Nachfrage auf dem Markt. Der Day-Ahead-Preis wird durch ein Auktionsverfahren bestimmt. Marktteilnehmer können Kauf- und Verkaufsangebote nach Volumen und Preislimit bis 12 Uhr des Handelstages abgeben. Auf Basis aller Gebote wird der Preis für jede Stunde des Folgetages bestimmt. Der Day-Ahead-Preis wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören Angebot und Nachfrage, die Produktion aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind- und Solarkraft, politische Entscheidungen und technologische Entwicklungen. Auch die Ausrichtung der Anlage kann den Preis beeinflussen. Beispielsweise können Anlagen mit Ost-/Westausrichtung im Durchschnitt höhere Preise erzielen.
Ein dynamischer Stromtarif ist ein Tarif, bei dem der Preis für den Strom ständig variiert, in der Regel in Abhängigkeit vom aktuellen Börsenpreis für Strom. Dies bedeutet, dass der Preis, den Kund*innen für ihren Strom zahlen, zu verschiedenen Zeiten des Tages unterschiedlich sein kann. Das ermöglicht es Kund*innen, von Schwankungen im Strompreis zu profitieren. Wenn der Strompreis sinkt, zahlen sie weniger für Ihren Strom. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn Kund*innen Ihren Stromverbrauch flexibel an die Strompreise anpassen können.
Die EEG-Einspeisevergütung ist ein fester Betrag, den Anlagenbetreibende für jede Kilowattstunde Strom erhalten, die sie ins Netz einspeisen. Die Höhe der EEG-Einspeisevergütung ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gesetzlich festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Jahr der Inbetriebnahme und der Größe der Anlage und ist über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Anlagenbetreibende können die genaue Höhe Ihrer Einspeisevergütung in Ihrem EEG-Vergütungsbescheid nachlesen, den Sie vom Netzbetreiber erhalten haben.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden, die ab 2023 ans Netz gehen, beträgt 8,20 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp bzw. 7,10 ct/kWh für Anlagen von 10 – 40 kWp. Zudem gibt es einen gesonderten leistungsabhängigen Zuschlag, wenn der Strom aus PV-Anlagen vollständig in das Netz eingespeist wird (Volleinspeiser). Bei Volleinspeiseanlagen liegen die Einspeisevergütungen zwischen 10,9 und 13 Cent pro Kilowattstunde.
Die Abkürzung steht für das Leistungsmaß Kilowatt-Peak. Damit wird angegeben, welche Höchstleistung eine Photovoltaikanlage in Kilowatt (kW) im Betrieb erreicht. Kilowatt-Peak (kWp) wird ausschließlich zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen verwendet.
Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert für Strom und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus. Die Marktprämie wird anhand des durchschnittlichen monatlichen Börsenstrompreises festgelegt, das heißt, sie ist gleitend: Sie sinkt folglich, wenn der Marktpreis steigt, und steigt, wenn der Marktpreis sinkt.
Das Marktprämienmodell ist eine Form der Direkt-Vermarktung erneuerbarer Energien in Deutschland, die es seit 2012 gibt. In diesem Modell sind Energieerzeuger dazu angehalten, den produzierten Strom selbst am Markt zu verkaufen, statt zu einer festen Einspeisevergütung an einen gesetzlich vorgegebenen Käufer. Anlagenbetreibende, die ihren selbst produzierten Strom an der Strombörse in Direktvermarktung handeln wollen, benötigen einen speziellen Dienstleister (Direktvermarkter, wie Lumenaza) und profitieren von 8,6 Cent (statt 8,2 Cent) bei Teileinspeisung und von 13,4 Cent (statt 13,0 Cent) bei Volleinspeisung, also je 0,4 Cent mehr. Dieser Aufschlag betrifft jede Anlagengröße.
Die Managementprämie ist eine zusätzliche Zahlung im Rahmen der Direktvermarktung von Strom. Sie dient als Ausgleich für den Mehraufwand, der durch die Direktvermarktung z.B. für Prognosen entsteht. Diese Einspeiseprognose ist gerade bei Photovoltaik u.a. mit einer Auswertung der Wetterdaten, sprich: mit Aufwand, verbunden. Um diesen Mehraufwand und die mit der Direktvermarktung verbundenen Vermarktungsrisiken auszugleichen, erhalten die Betreiber eine Managementprämie. Diese wird nicht mehr einzeln aufgelistet, sondern ist mittlerweile Bestandteil der Marktprämie.
Der Marktwert Solar ist ein Durchschnittspreis für Solarstrom, der auf den Preisen an der Strombörse basiert. Dieser wird von den Übertragungsnetzbetreibern bis zum 10ten des Folgemonats festgelegt und auf der Webseite www.netztransparenz.de veröffentlicht. Es handelt sich also um einen mit der typischen Einspeisekurve von Solarenergie gewichteten durchschnittlichen Börsenpreis. Die Marktprämie wird anhand des Marktwertes berechnet, nämlich als Differenz zwischen anzulegenden Wert und Marktwert.