Um in die Direktvermarktung wechseln zu können sind technische und regulative Voraussetzungen zu erfüllen. Welche regulatorischen Voraussetzungen für die verschiedenen Anlagengrößen gelten erfährst Du hier. Bitte beachte, dass die Beschaffungskosten der technischen Geräte für die Direktvermarktung von den Anlagenbetreibenden zu tragen sind.
Grundsätzlich gibt es drei regulatorische Voraussetzungen, um in die Direktvermarktung zu wechseln:
1. Der Zähler muss die 1/4 stündige Bilanzierung des eingespeisten Stroms ermöglichen. Dafür ist aktuell bei Anlagen unter 100 kWp ein intelligentes Messsystem (iMSys) notwendig. Für Anlagen ab 100 kWp wird ein RLM-Zähler verlangt.
2. Die Fernsteuerbarkeit der Anlage muss gewährleistet sein. Hier gibt es für verschiedene Anlagengrößen unterschiedliche Bedingungen.
3. Abrufen der Ist-Einspeisung.
Einbau eines Intelligenten Messsystems über unseren Partner BlueMetering
Für den Zählereinbau eines iMSys arbeitet Lumenaza mit dem Messstellenbetreiber BlueMetering zusammen. Bei Vertragsabschluss mit Lumenaza erhältst Du automatisch ein Angebot von BlueMetering. 1/4 stündliche Messwerte und Live Daten erhalten wir von Deinem Messstellenbetreiber BlueMetering.
Zurzeit können wir aufgrund fehlender Standardisierung zur Übermittlung von Live-Daten nur mit den Zählern von BlueMetering zusammenarbeiten.
Die Fernsteurbarkeitspflicht entfällt
Das Anlagensegment fällt unter den agilen Roll-Out von iMSys Zählern nach MsBG. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet dem Anlagenbetreiber das Zutreffen des agilen Roll-Outs schriftlich zu bestätigen. Die Bundesregierung arbeitet gerade an dem Solar-Paket 1, durch welches die Fernsteuerbarkeitspflicht für Anlagen bis einschließlich 25 kWp voraussichtlich grundsätzlich abgeschafft wird.
Start in die Direktvermarktung:
Sobald bei Dir ein iMSys verbaut wurde, kann die Direktvermarktung starten.
Einbau eines Intelligenten Messsystems über unseren Partner BlueMetering
Für den Zählereinbau eines iMSys arbeitet Lumenaza mit dem Messstellenbetreiber BlueMetering zusammen. Bei Vertragsabschluss mit Lumenaza erhältst Du automatisch ein Angebot von BlueMetering.
1/4 stündliche Messwerte und Live Daten erhalten wir von deinem Messstellenbetreiber BlueMetering. Solltest Du bereits ein intelligentes Messsystem von einem anderen Messstellenbetreiber verbaut haben, kannst Du dieses weiterhin nutzen. Von diesem erhalten wir standardisiert 1/4 stündliche Messwerte, jedoch aktuell keine Live-Daten. Alternativ erhalten wir diese über die zu verbauende DV-Schnittstelle.
Einrichtung der Fernsteurbarkeit
In dem Anlagensegment ab 25 kWp bis 100 kWp besteht nach EEG 2023 weiterhin die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter. Nach aktuellen Stand der Technik besteht heute die Möglichkeit die Fernsteuerbarkeit über eine DV-Schnittstelle herzustellen. Dein PV-Installationsbetrieb ist dafür erster Ansprechpartner. Eine Vielzahl von DV-Schnittstellen Anbietern kann für die Fernsteuerbarkeit bei Lumenaza genutzt werden.
RLM Zähler
Der RLM Zähler misst in 1/4 stündlicher Messung. Die Messwerte erhalten wir von Deinem Messstellenbetreiber.
Einrichtung der Fernsteurbarkeit & Live Daten der Ist-Einspeisung
Die Fernsteuerbarkeit wird über eine DV-Schnittstelle hergestellt. Dein PV-Installationsbetrieb ist dafür erster Ansprechpartner. Eine Vielzahl von DV-Schnittstellen Anbietern kann für die Fernsteuerbarkeit bei Lumenaza genutzt werden.
Über die DV-Schnittstelle kann Lumenaza auch die Ist-Einspeisedaten abfragen.
Wir unterstützen folgende DV-Schnittstellen zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit:
Nach Einbau der DV-Schnittstelle muss uns ein Einbaubeleg vom Installateur zugesandt werden. Falls der Installateur ein VPN-Zertifikat von Lumenaza benötigt, kann er sich direkt an unseren Support unter kunde@lumenaza.community wenden.
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Um in die Direktvermarktung wechseln zu können sind technische und regulative Voraussetzungen zu erfüllen. Diese haben wir hier für Dich zusammengefasst. Bitte beachte, dass die Beschaffungskosten der technischen Geräte für die Direktvermarktung von den Anlagenbetreiber*innen zu tragen sind.
Für die Direktvermarktung sind nach EEG folgende wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Anlage muss mit den technischen Voraussetzungen ausgestattet werden, dass der Direktvermarkter jederzeit die Anlage ferngesteuert regeln und die Ist-Einspeisung abrufen kann.
Anlagenbetreiber*innen müssen dem Direktvermarkter das Recht zur Fernsteuerung und Ist-Auslesung einräumen. Bei Volleinspeisung kann bei Anlagen unter 100 kWp auf die Fernsteuerbarkeit gemäß EEG 2021 §10b verzichtet werden.
Die Anlage verfügt über einen Stromzähler, der eine 1/4 stündige Bilanzierung des eingespeisten Stroms ermöglicht.