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Informationen zur Strompreisbremse

Gesetzliche Strompreisbremse 2023

Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Strompreisbremse als Entlastung für VerbraucherInnen beschlossen. Sie gilt zunächst von Januar bis einschließlich Dezember 2023. Wichtig ist, dass die Abschlagsrechnungen erst ab März 2023 reduziert werden. Im Abschlag für März berücksichtigen wir dann auch die Entlastungen für Januar und Februar 2023. 

Bis März 2023 erhältst du detaillierte Informationen, wie sich die Strompreisbremse für dich persönlich auswirkt. Detaillierte Informationen findest du in dieser Information des Bundesamts für Wirtschaft und Klima

Wie funktioniert die Strompreisbremse 

Liegt dein Strompreis bei über 40 ct/kWh, erhältst du 80% deiner Jahresverbrauchsprognose zu einem gedeckelten Preis von 40 ct/kWh, finanziert durch den Staat (siehe Beispielrechnung unten)*.  Die Jahresverbrauchsprognose wird durch den Verteilnetzbetreiber in deiner Region auf Basis deines Vorjahresverbrauchs ermittelt. Für Verbräuche über diesem Basiskontingent wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis berechnet.  

Stromsparen lohnt sich 

Auch wenn du weniger als 80% deiner Jahresverbrauchsprognose verbrauchst, bekommst du den vollen Entlastungsbetrag gutgeschrieben, so dass sich Stromsparen extra lohnt. Das liegt daran, dass die Strompreisbremse über einen festen monatlichen Entlastungsbetrag abgewickelt wird.   

Eine Beispielrechnung 

Daraus ergibt sich ein subventioniertes Stromkontingent von 4.000 kWh (80% von 5.000 kWh). Die Differenz zwischen dem vertraglichen Strompreis von 50 ct/kWh und dem subventionierten Preis von 40 ct/kWh liegt bei 10 ct/kWh. Daraus ergibt sich ein jährlicher Entlastungsbetrag von 400 EUR (4.000 kWh x 10 ct/kWh), den du unabhängig von deiner tatsächlichen Einsparung erhältst.  

In deinen monatlichen Abschlägen berücksichtigen wir diesen Entlastungsbetrag, so dass du in unserem Beispiel 33,33 EUR pro Monat (400 EUR /12 Monate) weniger bezahlen würdest.  

Ausnahmen 

Sollte dein Verbrauch bei über 30.000 kWh pro Jahr liegen, so liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen für ein Kontingent von 70% der aktuellen Jahresverbrauchsprognose, die durch deinen zuständigen Netzbetreiber festgesetzt wird. 

Wird dein Verbrauch nicht über ein Standardlastprofil abgerechnet, wird für die Ermittlung des Entlastungskontingents der vom zuständigen Messstellenbetreiber festgestellte oder geschätzte Verbrauch in 2021 verwendet.