Direktvermarktung ist heute angesichts der hohen Strompreise für nahezu alle Photovoltaikanlagen, Solarfarmen, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen attraktiv. Trotz schwankender Börsenpreise erhalten Anlagenbetreiber*innen, dank des Marktprämienmodells, immer Erlöse gemäß EPEX Spot Preis plus Marktprämie.
Die aus der Direktvermarktung erzielten Erlöse sind also auch für kleine Anlagen mit Eigenverbrauch finanziell lukrativ.
Aufgrund der hohen Strompreise übersteigt der Marktwert Solar auch den anzulegenden Wert und die Einspeisevergütung vieler Anlagen, die nicht zur Direktvermarktung verpflichtet sind.
In der Direktvermarktung verkaufst Du produzierten Strom an einen Direktvermarkter anstatt an Deinen örtlichen Netzbetreiber.
Für Anlagen ab 100 kW ist Direktvermarktung seit 2016 verpflichtend. Für kleinere Anlagen ist die Teilnahme freiwillig.
Der Direktvermarkter zahlt in der Regel den an der Börse ermittelten sog. stundenscharfen Day-Ahead-Preis für den eingespeisten Strom aus und zieht davon sein Dienstleistungsentgelt ab.
Deine Anlage muss mit den technischen Voraussetzungen ausgestattet werden, so dass der Direktvermarkter die Anlage ferngesteuert regeln und die Ist-Einspeisung abrufen kann.
Bei Volleinspeisung der Anlage kann auf die Fernsteuerbarkeit gemäß EEG 2021 §10b verzichtet werden.
Der eingespeiste Strom wird mittels eines Stromzählers, der eine 1/4 stündige Bilanzierung ermöglicht, gemessen.
In der Direktvermarktung orientieren sich Deine Erlöse an dem Börsenpreis und werden nach unten durch den anzulegenden Wert abgesichert. Die monatlichen durchschnittlichen Börsenpreise stiegen im Monatsmittel kontinuierlich und übersteigen für die meisten Anlagen die garantierte Einspeisevergütung deutlich.
Im August 2022 lag der durchschnittliche Börsenpreis bei ca. 47 ct/kWh, eine Steigerung von 550% gegenüber dem Vorjahr. Auch in den nächsten Jahren sinkt das Preisniveau gemäß der Erwartungsanhaltung an den Strombörsen nur langsam ab.
Wie Du das Maximum aus Deiner PV-Anlage erzielen kannst, erfährst Du in diesem Audio-Beitrag vom Deutschlandfunk vom 15.05.2023.
Kleine Direktvermarktung für Anlagen < 100 kWp
Im Fokus: Erlöse, Kosten & die technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung
Für PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird die Begrenzung der Einspeisung auf maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung abgeschafft.
Ab 1. Januar 2023 sollen Einnahmen aus der PV-Anlage und Entnahmen für die Selbstversorgung steuerfrei werden.
Ebenfalls ab 1. Januar ist für Lieferung und Installation von PV-Anlagen ein Nullsteuersatz geplant.
Du willst Deine Anlage bei Lumenaza in die Direktvermarktung einbringen?
Kein Problem! Wir übernehmen alle Aufgaben, die jeder Ökostromproduzent in der Direktvermarktung zu erfüllen hat. Dazu gehören die Produktionsprognosen, Wechselprozesse und die Abrechnung des vermarkteten Stroms.
Auch die Übernahme der Marktrolllen EIV und BTR im Zusammenhang mit Redispatch 2.0 ist Teil unserer Dienstleistung.